Hausordnung
H ausordnung lt. SGA–Beschluss
Basierend auf der allgemeinen Schulordnung des BMUKK und der im Beirat der Einrichtungen des Diakonievereins beschlossenen Hausordnung gelten für die Schüler*innen des MORG folgende Verhaltensvereinbarungen:
Wir wollen in einer Schule lernen und leben, in der sich alle wohl fühlen und jede*r einen aktiven Beitrag zur Schulgemeinschaft leistet.
Deshalb übernehmen wir Verantwortung für unser eigenes Handeln und unser Handeln anderen gegenüber.
Dazu gehört:
Das Einhalten festgesetzter Regeln (z.B. Pünktlichkeit);
Höflichkeit und Respekt allen Personen gegenüber, die in dieser Schule zusammenleben (Mitschüler*innen, Lehrer*innen, Schüler*innen und Lehrer*innen der Musik-Mittelschule Grödig, Verwaltungs- und Reinigungspersonal);
Deshalb übernehmen wir soziale Verantwortung innerhalb unseres Schullebens.
Dazu gehören:
Akzeptanz andere, ungeachtet deren Stärken, Schwächen oder Herkunft;
Verantwortung für alle Mitglieder der Klassengemeinschaft;
Ermöglichung einer produktiven Lernatmosphäre für alle während der Freien Arbeitsphasen, d.h. Nutzen der Zeit für leises Arbeiten an Lerninhalten;
Rücksichtnahme auf andere Schüler*innen während der FA und Vermeidung von Störungen;
Hilfestellung für andere Schüler*innen in den Freien Arbeitsphasen;
Deshalb respektieren wir das geistige und materielle Eigentum anderer.
Dazu gehört:
Eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen der Freien Arbeitsphasen (d.h. es werden keine Arbeiten von anderen abgeschrieben);
Wir respektieren das Eigentum anderer (Handys, Kleidungsstücke, etc.);
Deshalb übernehmen wir Verantwortung für die uns anvertrauten Dinge in der Schule.
Dazu gehört:
Der sorgsame Umgang mit Büchern, Mobiliar und dem Arbeitsmaterial, das für die Freien Arbeitsphasen von den Lehrkräften vorbereitet wurden;
Beschädigung von Mobiliar ist unverzüglich in der Direktion zu melden;
Achten auf Ordnung und Sauberkeit aller Räume, die von uns benutzt werden;
Die Schule wird nur über den Schüler*inneneingang betreten, Hausschuhpflicht besteht im gesamten Schulgebäude;
Am Ende des Unterrichts wird der Klassenraum sauber und mit aufgestellten Sesseln verlassen;
Der Klassenordner*innendienst ist verlässlich einzuhalten; dazu gehört auch die ordnungsgemäße Entleerung der Abfallbehälter – sortiert nach den verschiedenen Abfallsorten – am Freitag in der letzten Stunde;
Folgende Regeln wollen wir darüber hinaus annehmen und uns daran halten:
Das Rauchen ist mit 1.7.2018 durch das Tabak- und Nichtraucher*innenschutzgesetz (TNRSG) auf dem GESAMTEN Schulgelände (inkl. den zugehörigen Außenbereichen) verboten;
Handys dürfen während des gesamten Unterrichts (Input + Freiarbeit) grundsätzlich nicht verwendet werden.
Alle anderen im SGA vereinbarten Verhaltensregeln sind auf dem Aushang im Klassenzimmer nachzulesen, ebenso wie die Maßnahmen bei Verstößen.
Schüler*innen sind laut § 43 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes zur Anwesenheit im Unterricht zu 100% verpflichtet; dies dient in erster Linie der Sicherung des Lernertrages um sicher gehen zu können, dass das Klassenziel auch erreicht werden kann.
Sollten Schüler*innen dem Unterricht fernbleiben, sind sie dazu verpflichtet, sich selbstständig über versäumtes Unterrichtsgeschehen und versäumte Inhalte zu informieren.
Abwesenheitszeiten, die mehr als 20% der Unterrichtszeit ausmachen, führen zu einer Verpflichtung, die Kenntnis über den versäumten Unterrichtsstoff bei den jeweiligen Fachlehrenden überprüfen zu lassen. Wird der versäumte Lehrstoff mittels dieser Prüfung nicht abgelegt, so führt dies zu einem „Nicht beurteilt“und zu einer Feststellungsprüfung über den Jahresstoff am Ende des Schuljahres.
Bei insgesamt 30 unentschuldigten Fehlstunden im Schuljahr erfolgt ab der 10. Schulstufe laut § 45 Abs. 5 des Schulunterrichtsgesetzes die automatische Abmeldung vom Schulbesuch. Bei 10 unentschuldigten Fehlstunden erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern und ein gemeinsames Gespräch zwischen Schüler*in / Eltern / KV / Direktion;
Das Verlassen des Schulgeländes ist nur in der Mittagspause gestattet.